Schulanmeldung

Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig. Zur Schulanmeldung erhalten Sie eine Elternbenachrichtigung, um Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anzumelden. Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2018 geboren, können Sie es ebenfalls bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Eine Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes ist abhängig von seiner Schulfähigkeit. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung.

 

Weitere Informationen der Stadt Köln finden Sie hier.